Der Agrar-Rechtsschutz der Roland sichert im Bereich Sozial-Rechtsschutz Ihre rechtlichen Interessen ab: Er greift in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten und unterstützt Sie so bei sozialrechtlichen Auseinandersetzungen.
Im Tarif Agrar-Rechtsschutz der Roland gilt für den Sozial-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden
- in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich mit einer Entscheidung einer deutschen Behörde in einer sozialrechtlichen Angelegenheit nicht einverstanden sind, unterstützt Sie der Sozial-Rechtsschutz dabei, Ihre Interessen durchzusetzen – sowohl im Widerspruchsverfahren bei der Behörde als auch im anschließenden Klageverfahren vor einem deutschen Sozialgericht.
Häufige Fragen
Was deckt der Sozial-Rechtsschutz im Agrar-Rechtsschutz ab?
Er bietet Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.
Gilt der Schutz auch vor Behörden?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden.
Vor welchen Gerichten greift der Schutz?
Der Schutz greift in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
In welchem Tarif ist dieser Sozial-Rechtsschutz enthalten?
Die Leistung gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz der Roland.