Der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz im Firmenrechtsschutz von Roland unterstützt Sie bei der Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Sie haben Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Handlungen und Unterlassungen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit ergeben.
Was bedeutet das konkret?
Werden gegen Sie Ansprüche wegen einer angeblichen Benachteiligung erhoben – etwa auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder vergleichbarer Regelungen im In- und Ausland –, hilft Ihnen dieser Baustein dabei, sich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen. Voraussetzung ist, dass die Vorwürfe mit Ihrer im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit zusammenhängen.
Häufige Fragen
Wofür besteht im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz Versicherungsschutz?
Für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Sind auch ausländische Rechtsvorschriften erfasst?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst gleichartige Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Auf welche Handlungen erstreckt sich der Versicherungsschutz?
Auf Handlungen und Unterlassungen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit ergeben.