Der Steuer-Rechtsschutz im Roland Firmenrechtsschutz schützt Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten – ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Steuer-Rechtsschutz im Tarif Firmenrechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit.
Der Schutz dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen – und zwar vor:
- deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden
- Finanz- und Verwaltungsgerichten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Kommt es rund um Ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zu einem Streit in Steuerfragen, unterstützt Sie der Steuer-Rechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und Gerichten in Deutschland. Der Schutz ist dabei auf Ihre versicherte selbstständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit begrenzt.
Häufige Fragen
Wann greift der Steuer-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit.
Vor welchen Stellen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Welche Angelegenheiten sind abgedeckt?
Abgedeckt ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Gilt der Schutz auch für private Steuerfragen?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit.