Der Roland Firmenrechtsschutz übernimmt im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz die Gebühren eines Mediations-Verfahrens sowie die Kosten eines Verkehrsanwalts – unabhängig von der Entfernung zum Prozessgericht oder vom Hauptsitz Ihres Unternehmens. Erfahren Sie hier, welcher Leistungsumfang im Inland gilt.
Leistungsumfang im Inland:
Abweichend von Ziffer A 5.1.1 übernehmen wir im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz die Gebühren eines Mediations-Verfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die entstehen würden, wenn ein zuständiges staatliches Gericht erster Instanz angerufen würde.
Im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz tragen wir zusätzlich zum Rechtsanwalt vor Ort die Kosten eines Verkehrsanwalts. Dies gilt unabhängig davon:
- wie weit Sie vom Ort des Prozessgerichts entfernt wohnen,
- bzw. wo Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz hat.
Was bedeutet das konkret?
Im Bereich des Antidiskriminierungs-Rechtsschutzes werden die Kosten eines Mediations-Verfahrens getragen, und zwar bis zur Höhe der Gebühren, die bei einem Gerichtsverfahren erster Instanz anfallen würden. Zusätzlich werden neben dem Rechtsanwalt vor Ort auch die Kosten eines Verkehrsanwalts übernommen – ganz gleich, wie weit der Wohnort oder der Unternehmenssitz vom Prozessgericht entfernt liegt.
Häufige Fragen
Werden die Kosten eines Mediations-Verfahrens übernommen?
Ja. Im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz werden abweichend von Ziffer A 5.1.1 die Gebühren eines Mediations-Verfahrens bis zur Höhe der Gebühren übernommen, die entstehen würden, wenn ein zuständiges staatliches Gericht erster Instanz angerufen würde.
Werden zusätzlich die Kosten eines Verkehrsanwalts getragen?
Ja. Im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz werden zusätzlich zum Rechtsanwalt vor Ort die Kosten eines Verkehrsanwalts getragen.
Spielt die Entfernung zum Prozessgericht eine Rolle?
Nein. Die Kosten eines Verkehrsanwalts werden unabhängig davon getragen, wie weit Sie vom Ort des Prozessgerichts entfernt wohnen bzw. wo Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz hat.
In welchem Bereich gelten diese Regelungen?
Die Regelungen zur Mediation und zum Verkehrsanwalt gelten im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026