Beim Immobilien-Rechtsschutz für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Roland umfasst der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sowie Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten mit einer Kostenübernahme bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Wohnungseigentümer-Gemeinschaften folgendes für Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
- Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.15 haben Sie Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Als Wohnungseigentümer-Gemeinschaft können Sie diesen Baustein nutzen, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen – vorausgesetzt, diese beruhen nicht zugleich auf einer Vertragsverletzung. Zusätzlich sind bestimmte behördliche und baurechtliche Verfahren abgedeckt, für die ein finanzieller Rahmen je Versicherungsfall vorgesehen ist. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die im Tarif genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Welche Schadenersatzansprüche sind abgedeckt?
Versicherungsschutz besteht für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Diese dürfen jedoch nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
Sind Enteignungs- und Baurechtsverfahren mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.15 besteht Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten übernommen?
In den genannten Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und baugesetzlichen Angelegenheiten übernimmt die Roland die Kosten bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Für wen gilt dieser Rechtsschutz?
Diese Regelungen gelten im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Roland.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026