Beim Immobilien-Rechtsschutz für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Roland Rechtsschutz besteht Steuer-Rechtsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie – vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden, Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie für Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Steuer-Rechtsschutz im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Wohnungseigentümer-Gemeinschaften:
- Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu einmaligen und laufenden Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Was bedeutet das konkret?
Der Steuer-Rechtsschutz greift hier immer nur in Verbindung mit der versicherten Immobilie. Damit lassen sich rechtliche Interessen in Steuerfragen gegenüber deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor den entsprechenden Gerichten wahrnehmen. Zusätzlich ist der Schutz auf Streitigkeiten rund um Anlieger- und Erschließungsabgaben erweitert, und zwar sowohl vor Gericht als auch im Widerspruchsverfahren.
Häufige Fragen
Wann greift der Steuer-Rechtsschutz in diesem Tarif?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie, um rechtliche Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen.
Vor welchen Stellen ist der Steuer-Rechtsschutz gültig?
Vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Sind Anlieger- und Erschließungsabgaben mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz auch wegen der Heranziehung zu einmaligen und laufenden Anlieger- und Erschließungsabgaben – vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden.
Gilt der Schutz auch für Steuerfragen ohne Immobilienbezug?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026