Der Immobilien-Rechtsschutz für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Roland bietet Verwaltungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien: für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor Verwaltungsbehörden – ergänzt um allgemeinen Straf-Rechtsschutz zur Verteidigung.
Im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Wohnungseigentümer-Gemeinschaften gilt für den Verwaltungs-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien. Damit können Sie Ihre rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wahrnehmen:
- vor deutschen Verwaltungsgerichten
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn es rund um Ihre versicherten Immobilien zu Auseinandersetzungen mit Behörden kommt – etwa vor Verwaltungsgerichten oder in einem Widerspruchsverfahren gegenüber einer Verwaltungsbehörde. Zusätzlich hilft der allgemeine Straf-Rechtsschutz bei der Verteidigung, falls im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien der Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens im Raum steht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Worauf bezieht sich der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien und dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen.
Vor welchen Stellen gilt der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Er gilt vor deutschen Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden.
Was deckt der allgemeine Straf-Rechtsschutz ab?
Er besteht ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Gilt der Schutz auch unabhängig von den versicherten Immobilien?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien.