Der Sozial-Rechtsschutz der Roland im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker Basis greift ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit. Er unterstützt Sie bei Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden und bei Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Umfang des Sozial-Rechtsschutzes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden
- in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten
Was bedeutet das konkret?
Wenn es im Rahmen Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit zu einer Auseinandersetzung mit einer deutschen Behörde oder vor einem deutschen Sozialgericht kommt, hilft der Sozial-Rechtsschutz, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Der Schutz ist dabei auf den beruflichen Bereich begrenzt.
Häufige Fragen
In welchem Bereich gilt der Sozial-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit.
Welche Verfahren sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Gilt der Schutz auch vor ausländischen Gerichten oder Behörden?
Nein, der Versicherungsschutz bezieht sich auf deutsche Behörden und deutsche Sozialgerichte.
Ist auch mein privater Bereich mitversichert?
Nein, der Sozial-Rechtsschutz gilt ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit.