Im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker Basis der Roland Rechtsschutz besteht bei bestimmten Leistungsarten eine Wartezeit von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn – etwa im Arbeits-Rechtsschutz sowie im beruflichen Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz. Erfahren Sie, wann kein Schutz greift und für welche Leistungsarten die Wartezeit entfällt.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eingetreten ist.
In folgenden Leistungsarten gilt eine Wartezeit von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn:
- (1) Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.2)
- (2) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (siehe Ziffer A 3.4), wenn es sich um Auseinandersetzungen im Rahmen einer selbstständigen oder gelegentlichen selbstständigen Tätigkeit handelt
- (3) Steuer-Rechtsschutz im beruflichen Bereich, wenn es sich um die Wahrnehmung rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich handelt (siehe Ziffer A 3.5)
- (4) Sozial-Rechtsschutz im beruflichen Bereich, wenn es sich um die Wahrnehmung rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich handelt (siehe Ziffer A 3.6)
- (5) Verwaltungs-Rechtsschutz im beruflichen Bereich, wenn es sich um die Wahrnehmung rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich handelt (siehe Ziffer A 3.7)
Für alle weiteren in Ihrem Baustein gewählten Leistungsarten gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Bei einigen Leistungsarten müssen Sie nach Vertragsbeginn zunächst eine Zeitspanne abwarten, bevor der Schutz greift. Tritt der Versicherungsfall in dieser Zeit ein, besteht kein Anspruch. Diese Wartezeit betrifft vor allem den Arbeits-Rechtsschutz und den beruflichen Bereich. Für die übrigen mitversicherten Leistungsarten gibt es keine solche Frist – hier sind Sie ab dem Versicherungsbeginn geschützt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt sechs Monate nach Versicherungsbeginn und gilt nur für bestimmte Leistungsarten.
Für welche Leistungsarten gilt die Wartezeit?
Sie gilt für den Arbeits-Rechtsschutz, den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bei selbstständiger oder gelegentlich selbstständiger Tätigkeit sowie für den Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz im beruflichen Bereich.
Was passiert, wenn der Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eintritt?
In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz.
Gibt es Leistungsarten ohne Wartezeit?
Ja. Für alle weiteren in Ihrem Baustein gewählten Leistungsarten gilt keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.