Im Tarif Geschäftskunden Basis der Roland Rechtsschutz sind im Verkehrsbereich alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Motorfahrzeuge mitversichert – ebenso die mitversicherten Personen des privat genannten Inhabers oder Geschäftsführers samt dessen Angehörigen.
Mitversicherte Personen im Verkehrsbereich sind:
- Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
FVI-Ba
- Die mitversicherten Personen des im Versicherungsschein für den privaten Bereich genannten Inhabers oder Geschäftsführers sowie dessen mitversicherte Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis 2.1.7.
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz schützt nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch weitere Personen. Dazu zählen alle, die als berechtigte Fahrer oder als Insassen in den versicherten Motorfahrzeugen unterwegs sind. Zusätzlich sind die im privaten Bereich genannten Personen des Inhabers oder Geschäftsführers sowie dessen mitversicherte Angehörige einbezogen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer ist im Verkehrsbereich mitversichert?
Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
Sind auch private Personen des Inhabers eingeschlossen?
Ja. Mitversichert sind die mitversicherten Personen des im Versicherungsschein für den privaten Bereich genannten Inhabers oder Geschäftsführers sowie dessen mitversicherte Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis 2.1.7.
Gilt der Schutz auch für Insassen?
Ja, Insassen der versicherten Motorfahrzeuge sind ausdrücklich als mitversicherte Personen genannt.
Muss der Fahrer berechtigt sein?
Ja, versichert sind Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer der versicherten Motorfahrzeuge.