Der Tarif Geschäftskunden Basis der Roland Rechtsschutz erweitert den Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im In- und Ausland: übernommen werden unter anderem Kosten für selbst beauftragte Sachverständigen- und Rechtsgutachten, freiwillig übernommene Nebenklägerkosten, die anwaltliche Verteidigung sowie ein Inkasso-Verfahren für unstreitige Forderungen bis 100.000 Euro.
Im Tarif Geschäftskunden Basis gilt für die Erweiterung im Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im In- und Ausland Folgendes:
- Wir tragen auch die angemessenen Kosten für solche Sachverständigen- und Rechtsgutachten, die Sie selbst zur notwendigen Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag gegeben haben. Hinsichtlich der Angemessenheit gelten die Kriterien für die Vergütung von Anwälten sinngemäß.
- Wir übernehmen die einem Nebenkläger in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie entstandenen Kosten, soweit Sie diese freiwillig übernehmen, um zu erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht. Die Kosten des Rechtsanwalts des gegnerischen Nebenklägers tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung.
Wir übernehmen die Kosten für folgende Tätigkeiten des Rechtsanwalts:
Firmenstellungnahme
Ist ein Unternehmen Versicherungsnehmer und erstreckt sich das Ermittlungsverfahren auf dieses oder ein mitversichertes Unternehmen, ohne dass zunächst namentlich benannte Personen beschuldigt werden, besteht Versicherungsschutz für eine notwendige anwaltliche Stellungnahme des Unternehmens.
Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Wir tragen die Kosten Ihrer anwaltlichen Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich Strafvollstreckungsverfahren.
Abweichend von Ziffer A 5 gilt ausschließlich zum Forderungsmanagement Folgendes:
Wir übernehmen die Kosten des Inkasso-Verfahrens für unstreitige, fällige vertragliche Forderungen von bis zu 100.000 Euro durch das von uns benannte Inkasso-Unternehmen. Dies beinhaltet die Kosten für
- die außergerichtliche Mahnung,
- die gerichtliche Titulierung im Mahnverfahren sowie
- bis zu fünf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Deutschland.
Kosten für Rechtsanwälte werden nicht getragen.
Abweichend von Ziffer A 7 gilt ausschließlich für Forderungsmanagement Folgendes:
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im In- und Ausland breit abgesichert ist. Neben der anwaltlichen Verteidigung sind auch selbst beauftragte Gutachten, freiwillig übernommene Nebenklägerkosten und eine Firmenstellungnahme abgedeckt. Zusätzlich unterstützt der Tarif beim Forderungsmanagement über ein benanntes Inkasso-Unternehmen. Diese Zusammenfassung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Werden selbst beauftragte Gutachten übernommen?
Ja, wir tragen die angemessenen Kosten für Sachverständigen- und Rechtsgutachten, die Sie selbst zur notwendigen Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag gegeben haben. Für die Angemessenheit gelten die Kriterien für die Vergütung von Anwälten sinngemäß.
Sind Nebenklägerkosten mitversichert?
Wir übernehmen die einem Nebenkläger entstandenen Kosten, soweit Sie diese freiwillig übernehmen, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht. Die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung.
Was umfasst das Inkasso-Verfahren?
Wir übernehmen die Kosten des Inkasso-Verfahrens für unstreitige, fällige vertragliche Forderungen von bis zu 100.000 Euro durch das von uns benannte Inkasso-Unternehmen. Dazu gehören die außergerichtliche Mahnung, die gerichtliche Titulierung im Mahnverfahren sowie bis zu fünf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Deutschland.
Werden Rechtsanwaltskosten im Inkasso-Verfahren getragen?
Nein, Kosten für Rechtsanwälte werden im Rahmen des Inkasso-Verfahrens nicht getragen.
Was gilt für eine Firmenstellungnahme?
Ist ein Unternehmen Versicherungsnehmer und erstreckt sich das Ermittlungsverfahren auf dieses oder ein mitversichertes Unternehmen, ohne dass zunächst namentlich benannte Personen beschuldigt werden, besteht Versicherungsschutz für eine notwendige anwaltliche Stellungnahme des Unternehmens.