Wer im Roland Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker eine freiberufliche Tätigkeit als Arzt aufnimmt, ist auch in der Vorbereitungszeit bis 24 Monate geschützt – inklusive Praxisankauf, Niederlassung, abgebrochenem Zulassungsverfahren und den Umwandlungsoptionen des Vertrags.
Nehmen Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner freiberufliche Tätigkeiten als Arzt auf?
Dann erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die Vorbereitungszeit, die Sie und/oder Ihr Partner als freiberuflich Tätige in Vorbereitung auf die kassenärztliche Tätigkeit ableisten. Unter den Versicherungsschutz fallen alle dazugehörigen Vorbereitungstätigkeiten einschließlich eines Praxisankaufs, jedoch für längstens 24 Monate.
Mit der Niederlassung wandelt sich der Versicherungsvertrag automatisch in eine Kombination aus Rechtsschutz für gewerbliche und private Risiken (F, V1g, Ig sowie P, B, Vp, Ip, +p, S+p, aÄ) mit Zielgruppen-Baustein Niedergelassene Ärzte und Heilberufe (nÄ) um.
Versicherungsschutz besteht im Fall der Niederlassung auch für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Ärzte oder Apotheker, die vor Aufnahme dieser Tätigkeit eingetreten sind.
Ebenfalls gilt der Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die nach Aufnahme dieser Tätigkeit eingetreten sind, ohne Berücksichtigung einer erneuten Wartezeit (siehe Ziffer A 6.1.1). Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr Lebenspartner die Tätigkeit als niedergelassener Arzt tatsächlich aufnehmen.
Wenn die Niederlassung nicht zustande kommt:
Sollte die Niederlassung nach vorherigen Bemühungen endgültig nicht zustande kommen, haben Sie Versicherungsschutz für die Beratung hinsichtlich des abgebrochenen Zulassungsverfahrens und den damit im Zusammenhang stehenden Anbahnungen von Verträgen. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, erstatten wir nur die Kosten für die erfolgte Beratung. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
Voraussetzung ist, dass
- (1) Ihr Rechtsschutz-Vertrag mit dem Zielgruppen-Baustein Angestellte Ärzte und Apotheker (aÄ) bei Eintritt des Versicherungsfalls seit mindestens zwei Jahren besteht und
- (2) Sie uns Ihre konkreten Bemühungen um die Niederlassung anhand von Unterlagen nachweisen.
Weisen Sie uns Ihre konkreten Bemühungen um die Niederlassung anhand von Unterlagen nach, haben Sie zudem die Möglichkeit, ein Mediationsverfahren nach Ziffer A 5.1.1 in Anspruch zu nehmen, auch wenn Ihr Vertrag mit dem Zielgruppen-Baustein Angestellte Ärzte und Apotheker (aÄ) noch keine zwei Jahre bei uns besteht.
Kann die Mediation nicht stattfinden, weil Ihr Anspruchsgegner der Mediation nicht zustimmt, oder verläuft sie erfolglos, besteht Versicherungsschutz, und zwar ausschließlich für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Miet-, Arbeits- und Kaufverträgen, die Sie wegen der geplanten Niederlassung verhandelt oder abgeschlossen haben sowie für Streitigkeiten um die Zulassung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Niederlassungsversuch.
Ihre Optionen nach Umwandlung des Vertrags:
Sie können innerhalb von sechs Monaten nach Umwandlung des Vertrags verlangen, dass
- (1) Ihr Vertrag beendet wird,
- (2) Der Vertrag in ein Rechtsschutz-Produkt für Privatkunden geändert wird,
- (3) Der Vertrag unverändert fortgeführt wird – Voraussetzung ist, dass Ihr Ehe- oder Lebenspartner weiterhin angestellt ist –,
- (4) Die Umstellung auf die neuen Risiken erst greift, wenn uns die Änderung bekannt ist. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz für Vorbereitungstätigkeiten und es besteht eine Wartezeit für die neuen Risiken (siehe Ziffer A 6.1.1).
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 und A 2.1.2.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker aufgezeigt.
Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder Ihr mitversicherter Lebenspartner sich als Arzt niederlassen möchten, begleitet der Versicherungsschutz bereits die Vorbereitungsphase. Kommt es zur Niederlassung, passt sich der Vertrag automatisch an die neue Situation an. Scheitert die Niederlassung trotz nachgewiesener Bemühungen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung für Beratung, Mediation und gerichtliche Auseinandersetzungen. Nach der Umwandlung des Vertrags haben Sie außerdem verschiedene Wahlmöglichkeiten für die weitere Gestaltung.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Schutz für die Vorbereitungszeit?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Vorbereitungszeit einschließlich Praxisankauf, jedoch für längstens 24 Monate.
Was passiert mit dem Vertrag bei der Niederlassung?
Mit der Niederlassung wandelt sich der Vertrag automatisch in eine Kombination aus Rechtsschutz für gewerbliche und private Risiken (F, V1g, Ig sowie P, B, Vp, Ip, +p, S+p, aÄ) mit dem Zielgruppen-Baustein Niedergelassene Ärzte und Heilberufe (nÄ) um.
Welche Kosten werden übernommen, wenn die Niederlassung scheitert?
Für die Beratung zum abgebrochenen Zulassungsverfahren werden Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall übernommen. Für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen nach erfolgloser oder nicht möglicher Mediation übernehmen wir Kosten bis zu 10.000 Euro je Niederlassungsversuch.
Welche Voraussetzungen gelten für den Schutz bei gescheiterter Niederlassung?
Ihr Vertrag mit dem Zielgruppen-Baustein Angestellte Ärzte und Apotheker (aÄ) muss bei Eintritt des Versicherungsfalls seit mindestens zwei Jahren bestehen, und Sie müssen Ihre konkreten Bemühungen um die Niederlassung anhand von Unterlagen nachweisen.
Welche Optionen habe ich nach der Umwandlung des Vertrags?
Innerhalb von sechs Monaten nach der Umwandlung können Sie verlangen, dass der Vertrag beendet wird, in ein Rechtsschutz-Produkt für Privatkunden geändert wird, unverändert fortgeführt wird (sofern Ihr Ehe- oder Lebenspartner weiterhin angestellt ist) oder dass die Umstellung auf die neuen Risiken erst greift, wenn uns die Änderung bekannt ist.