Der Roland Rechtsschutz im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker bietet Verwaltungs-Rechtsschutz für den beruflichen Bereich – bei Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten aus angestellter und nebenberuflich selbstständiger, freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im beruflichen Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus dem:
- angestellten Bereich
- nebenberuflichen selbstständigen Bereich
- freiberuflichen Bereich
- sonstigen gewerblichen Bereich
Der Versicherungsschutz gilt dabei in:
- Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden
- Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz in diesem Tarif greift ausschließlich für berufliche Angelegenheiten. Wer als angestellte Ärztin oder Apotheker tätig ist und zusätzlich einer nebenberuflichen selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgeht, kann seine rechtlichen Interessen gegenüber deutschen Verwaltungsbehörden und vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrnehmen. Diese Paraphrase dient nur der besseren Verständlichkeit; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Für welchen Bereich gilt der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im beruflichen Bereich.
Welche berufliche Tätigkeit ist eingeschlossen?
Eingeschlossen sind rechtliche Interessen aus dem angestellten sowie dem nebenberuflichen selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich.
In welchen Verfahren greift der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Der Schutz gilt in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Gilt der Schutz auch außerhalb Deutschlands?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Verfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und deutschen Verwaltungsgerichten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026