Der Schadenersatz-Rechtsschutz im Tarif Exklusiv-Rechtsschutz der Roland deckt die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem UWG (ohne Kartellrecht) sowie Ansprüche rund um Patent-, Urheber-, Marken- und Designrechte ab – jeweils bis zu 25.000 Euro. Welche Grenzen je Versicherungsfall und Kalenderjahr gelten, erfahren Sie hier.
Im Tarif Exklusiv-Rechtsschutz der Roland gilt für den Schadenersatz-Rechtsschutz Folgendes:
Ansprüche aus dem deutschen Wettbewerbsrecht:
Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.7 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit Ausnahme des Kartellrechts.
Abweichend von Ziffer A 3.1 übernehmen wir die Kosten für die:
- Geltendmachung der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall
- Abwehr der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall
Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 25.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Ansprüche aus geistigem Eigentum:
Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
Wir übernehmen die Kosten für die:
- Geltendmachung der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr
- Abwehr der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Schadenersatz-Rechtsschutz auf zwei Bereiche, die üblicherweise nicht mitversichert sind: Streitigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht (UWG, ohne Kartellrecht) sowie Auseinandersetzungen rund um geistiges Eigentum wie Patente, Urheberrechte, Marken und Designs. Dabei können Sie sowohl eigene Ansprüche durchsetzen als auch sich gegen Ansprüche anderer wehren. Für die Kostenübernahme gelten jeweils die genannten Höchstgrenzen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht mitversichert?
Ja. Versichert sind die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem UWG – mit Ausnahme des Kartellrechts.
Wie hoch ist der Schutz beim Wettbewerbsrecht?
Die Kosten werden für Geltendmachung und Abwehr jeweils bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall übernommen. Insgesamt ist die Kostenübernahme auf 25.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Gilt der Schutz auch für geistiges Eigentum?
Ja. Versichert sind Ansprüche im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
Wie hoch ist der Schutz beim geistigen Eigentum?
Die Kosten für Geltendmachung und Abwehr werden jeweils bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr übernommen.
Ist Kartellrecht ebenfalls abgedeckt?
Nein. Das Kartellrecht ist beim Versicherungsschutz für Ansprüche aus dem deutschen Wettbewerbsrecht ausdrücklich ausgenommen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026