Der Roland Firmen-Vertrags-Rechtsschutz sichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen ab, die unmittelbar mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit zusammenhängen. Versicherungsschutz besteht vor deutschen Gerichten sowie für Wirtschaftsmediation bei Konflikten mit Vertragspartnern.
Im Tarif Firmen-Vertrags-Rechtsschutz der Roland gilt für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Folgendes:
- Abweichend von Ziffer A. 3.4 besteht Versicherungsschutz ausschließlich vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
- Abweichend von Ziffer A. 3.4 besteht Versicherungsschutz auch für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation). Wir übernehmen die Kosten bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein hilft Ihnen, wenn es Streit über Verträge geht, die direkt mit Ihrer versicherten Tätigkeit zu tun haben. Der Schutz gilt für die Durchsetzung Ihrer Interessen vor deutschen Gerichten. Zusätzlich sind Mediationsverfahren mit Vertragspartnern wie Kunden, Lieferanten oder Beratern abgedeckt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Für welche Verträge gilt der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht?
Der Versicherungsschutz gilt für schuldrechtliche Verträge, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
Vor welchen Gerichten besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich vor deutschen Gerichten.
Ist Wirtschaftsmediation mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten der Wirtschaftsmediation übernommen?
Die Kosten werden bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.