Der Rechtsschutz der Roland bietet Steuerberatern im Vertrags- und Sachenrecht Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen – vorausgesetzt, diese stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit. Übernommen werden Kosten bis zu einer Million Euro je Kalenderjahr.
Es besteht Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.
Voraussetzung:
- Die Verträge stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es rund um Ihre berufliche Tätigkeit zu einem rechtlichen Streit aus einem schuldrechtlichen Vertrag, unterstützt Sie dieser Rechtsschutz bei der Durchsetzung Ihrer Interessen vor deutschen Gerichten. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag unmittelbar mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit zusammenhängt. Die Kostenübernahme ist je Kalenderjahr begrenzt.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht?
Er gilt vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Die Verträge müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
Bis zu welcher Höhe werden Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu einer Million Euro je Kalenderjahr übernommen.
Vor welchen Gerichten besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht vor deutschen Gerichten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026