Der Roland Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker im Basis-Tarif greift im Vertrags- und Sachenrecht ausschließlich für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten – im Zusammenhang mit gelegentlicher gewerblicher, selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit sowie dem Erwerb einer Arztpraxis oder Apotheke bei geplanter Niederlassung.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus:
- privatrechtlichen Schuldverhältnissen und
- dinglichen Rechten.
Dieser Schutz gilt im Zusammenhang mit:
- Ihrer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie
- dem Erwerb einer Arztpraxis oder Apotheke im Rahmen einer von Ihnen geplanten Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein hilft Ihnen, wenn es vor Gericht um vertragliche oder eigentumsbezogene Fragen geht. Gemeint sind Streitigkeiten aus Verträgen (privatrechtliche Schuldverhältnisse) sowie aus dinglichen Rechten. Als angestellte Ärztin, angestellter Arzt oder Apotheker sind diese Streitigkeiten abgedeckt, wenn sie mit einer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit oder mit dem geplanten Erwerb einer eigenen Praxis oder Apotheke zusammenhängen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Bereiche deckt der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ab?
Abgedeckt ist die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.
Gilt der Schutz auch außergerichtlich?
Nein. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.
In welchem Zusammenhang muss die Streitigkeit stehen?
Sie muss im Zusammenhang mit Ihrer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen oder mit dem Erwerb einer Arztpraxis oder Apotheke im Rahmen einer von Ihnen geplanten Niederlassung.
Ist der Erwerb einer eigenen Praxis oder Apotheke mitversichert?
Ja, wenn er im Rahmen einer von Ihnen geplanten Niederlassung erfolgt und die rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen oder dinglichen Rechten gerichtlich wahrgenommen werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026