Beim Opfer-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz greift im Tarif Geschäftskunden Basis eine klare Regelung: Versicherungsschutz besteht ausschließlich im versicherten Verkehrsbereich. Was das für Unternehmen konkret bedeutet und wo die Grenzen liegen, erfahren Sie hier kompakt und verständlich.
Im Tarif Geschäftskunden Basis gilt für den Opfer-Rechtsschutz folgende Regelung:
- Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im versicherten Verkehrsbereich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Der Opfer-Rechtsschutz greift in diesem Tarif nur dann, wenn der Sachverhalt dem versicherten Verkehrsbereich zuzuordnen ist. Außerhalb dieses Bereichs ist der Opfer-Rechtsschutz hier nicht vorgesehen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wann besteht Opfer-Rechtsschutz im Tarif Geschäftskunden Basis?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich im versicherten Verkehrsbereich.
Gilt der Opfer-Rechtsschutz auch außerhalb des Verkehrsbereichs?
Nein, der Versicherungsschutz für den Opfer-Rechtsschutz besteht ausschließlich im versicherten Verkehrsbereich.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung zum Opfer-Rechtsschutz?
Die Regelung gilt im Tarif Geschäftskunden Basis der Rechtsschutzversicherung von Roland.
Auf welche Dokumentenversion bezieht sich diese Angabe?
Die Angabe bezieht sich auf die Dokumentenversion mit dem Veröffentlichungsjahr 2026.