Für angestellte Ärzte und Apotheker deckt der Roland Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten ab – im Zusammenhang mit gelegentlicher gewerblicher, selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit sowie dem Erwerb einer Arztpraxis oder Apotheke bei geplanter Niederlassung.
Im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker gilt für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus:
- privatrechtlichen Schuldverhältnissen
- dinglichen Rechten
Dieser Versicherungsschutz gilt im Zusammenhang mit:
- Ihrer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
- dem Erwerb einer Arztpraxis oder Apotheke im Rahmen einer von Ihnen geplanten Niederlassung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Dieser Baustein greift, wenn es um Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen und Eigentumsfragen geht – und zwar dann, wenn diese mit einer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit oder mit dem Erwerb einer Arztpraxis oder Apotheke im Rahmen einer geplanten Niederlassung zusammenhängen. Der Schutz bezieht sich dabei auf die gerichtliche Wahrnehmung dieser Interessen.
Häufige Fragen
Was ist im Vertrags- und Sachenrecht versichert?
Versichert ist ausschließlich die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.
In welchem Zusammenhang gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt im Zusammenhang mit Ihrer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie dem Erwerb einer Arztpraxis oder Apotheke im Rahmen einer von Ihnen geplanten Niederlassung.
Ist auch die außergerichtliche Interessenwahrnehmung abgedeckt?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.
Gilt der Schutz beim Erwerb einer Arztpraxis oder Apotheke?
Ja, sofern der Erwerb im Rahmen einer von Ihnen geplanten Niederlassung erfolgt.