Im Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe der Roland gibt es klar definierte inhaltliche Ausschlüsse: Für bestimmte Rechtsbereiche wie Versicherungsverträge, Handelsvertreter- und Maklerrecht, Streitigkeiten zwischen mitversicherten Personen sowie Verträge über Motorfahrzeuge besteht kein Rechtsschutz. Ein Überblick, wann keine Deckung greift.
Hinweis:
Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:
- aus Versicherungs-Verträgen,
- aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts,
- von Personen, die im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversichert sind, wenn sie gegeneinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von ihnen gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft vorgehen, auch nach Beendigung der Gemeinschaft,
- aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe deckt nicht jede rechtliche Auseinandersetzung ab. Für einige klar benannte Bereiche greift der Versicherungsschutz von vornherein nicht. Dazu zählen unter anderem Streitigkeiten rund um Versicherungsverträge, aus dem Handelsvertreter- und Maklerrecht, interne Konflikte zwischen mitversicherten Personen einer Gemeinschaft sowie Angelegenheiten aus Verträgen über Fahrzeuge und Anhänger. In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutz.
Häufige Fragen
Besteht Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungs-Verträgen besteht kein Rechtsschutz.
Sind Angelegenheiten aus dem Handelsvertreter- und Maklerrecht abgedeckt?
Nein. Für den Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts besteht kein Rechtsschutz.
Gilt der Rechtsschutz bei Streit zwischen mitversicherten Personen?
Nein, wenn diese im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversichert sind und gegeneinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von ihnen gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft vorgehen. Dies gilt auch nach Beendigung der Gemeinschaft.
Sind Verträge über Fahrzeuge vom Rechtsschutz ausgeschlossen?
Ja. Für Verträge über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger besteht kein Rechtsschutz.