Im Rechtsschutz der Roland deckt der Tarif für Architekten und Ingenieure auch Mediations- und Adjudikationsverfahren nach der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) ab und übernimmt die anteilig auf Sie entfallenden Kosten in unbegrenzter Höhe – ebenso bei der Geltendmachung von Honoraransprüchen vor der Architektenkammer.
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
- Der Leistungsumfang gilt auch für Mediationsverfahren nach der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) oder vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren.
- Ebenfalls vom Leistungsumfang umfasst sind Adjudikationsverfahren nach der Streitlösungsordnung für das Baugewerbe (SL Bau) oder vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren. Wir tragen die anteilig auf Sie entfallenden Kosten in unbegrenzter Höhe.
Gleiches gilt für die Geltendmachung Ihrer Honoraransprüche vor der Architektenkammer und nach der SL Bau sowie vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Rechtsschutz für Architekten und Ingenieure aufgezeigt.
Was bedeutet das konkret?
Neben klassischen Rechtsstreitigkeiten unterstützt der Rechtsschutz auch außergerichtliche Wege der Streitbeilegung im Bauwesen. Dazu zählen Mediations- und Adjudikationsverfahren nach der SL Bau. Auch wenn Sie Ihre Honoraransprüche vor der Architektenkammer durchsetzen möchten, sind Sie abgesichert. Für bestimmte, gesondert genannte Fälle besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Mediationsverfahren nach der SL Bau abgedeckt?
Ja, der Leistungsumfang gilt auch für Mediationsverfahren nach der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) oder vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren.
Werden die Kosten für Adjudikationsverfahren übernommen?
Ja. Adjudikationsverfahren nach der SL Bau oder vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren sind vom Leistungsumfang umfasst. Wir tragen die anteilig auf Sie entfallenden Kosten in unbegrenzter Höhe.
Bin ich bei der Geltendmachung von Honoraransprüchen abgesichert?
Ja, das Gleiche gilt für die Geltendmachung Ihrer Honoraransprüche vor der Architektenkammer und nach der SL Bau sowie vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren.
Gibt es Fälle ohne Versicherungsschutz?
Ja. In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.