Der Sozial-Rechtsschutz von Roland im Tarif für niedergelassene Ärzte und Heilberufe unterstützt Sie bei Regressen der kassenärztlichen Vereinigungen und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- und Behandlungsweise – und schützt auch Apotheker bei Maßnahmen aus dem Rahmenvertrag.
Im Tarif Niedergelassene Ärzte und Heilberufe gilt für den Sozial-Rechtsschutz Folgendes:
- Es besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, die sich aus Regressen seitens der zuständigen Gremien der kassenärztlichen Vereinigungen und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- und Behandlungsweise ergeben.
Sind Sie Apotheker?
Dann gilt Gleiches für Sie, wenn Maßnahmen aus dem Rahmenvertrag zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Spitzenorganisation der Apotheker wegen unwirtschaftlicher Abgabe von Arzneimitteln gegen Sie eingeleitet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Sozial-Rechtsschutz greift, wenn gegen Sie als niedergelassener Arzt oder Angehöriger eines Heilberufs Regressforderungen erhoben werden, weil Verordnungen oder Behandlungen als unwirtschaftlich eingestuft werden. Als Apotheker sind Sie in vergleichbarer Weise geschützt, wenn es um die unwirtschaftliche Abgabe von Arzneimitteln geht. So können Sie Ihre rechtlichen Interessen in solchen Verfahren wahrnehmen.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Sozial-Rechtsschutz bei niedergelassenen Ärzten?
Er gilt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, die sich aus Regressen der zuständigen Gremien der kassenärztlichen Vereinigungen und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- und Behandlungsweise ergeben.
Sind auch Apotheker abgesichert?
Ja. Für Apotheker gilt Gleiches, wenn Maßnahmen aus dem Rahmenvertrag zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Spitzenorganisation der Apotheker wegen unwirtschaftlicher Abgabe von Arzneimitteln gegen sie eingeleitet werden.
Von wem können die Regresse ausgehen?
Die Regresse können von den zuständigen Gremien der kassenärztlichen Vereinigungen und von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung ausgehen.
Welcher Grund muss dem Regress zugrunde liegen?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- und Behandlungsweise; bei Apothekern wegen unwirtschaftlicher Abgabe von Arzneimitteln.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026