Beim Roland Cyber-Rechtsschutz Gewerbe greift der Vertrags- und Sachenrechtsschutz gezielt bei Informationssicherheitsverletzungen elektronischer Daten und Systeme, bei Wirtschaftsmediation mit Vertragspartnern sowie bei der Durchsetzung von Deckungsansprüchen aus Cyber-Versicherungen – mit bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz ausschließlich:
- um Ihre rechtlichen Interessen bei Vorliegen von Informationssicherheitsverletzungen von elektronischen Daten oder von informationsverarbeitenden Systemen wahrzunehmen. Hierzu zählt auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen für die Geltendmachung und Abwehr vertraglicher Schadenersatzansprüche;
- für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartner (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Berater) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation);
- im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, um Ihre Deckungsansprüche aus Versicherungsverträgen über Cyber-Risiken rechtlich durchzusetzen.
Wir übernehmen die Kosten hierfür bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
- für Deckungsansprüche aus Versicherungsverträgen über Cyber-Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein schützt Ihre rechtlichen Interessen rund um Cyber-Themen im geschäftlichen Umfeld. Dazu zählen Streitigkeiten bei Verletzungen der Informationssicherheit, die einvernehmliche Klärung von Konflikten mit Vertragspartnern über eine Wirtschaftsmediation sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber einer Cyber-Versicherung. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht?
Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Schutz ausschließlich bei Informationssicherheitsverletzungen elektronischer Daten oder informationsverarbeitender Systeme, für Wirtschaftsmediation mit Vertragspartnern sowie zur Durchsetzung von Deckungsansprüchen aus Cyber-Versicherungsverträgen.
Sind vertragliche Schadenersatzansprüche mitversichert?
Ja. Zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bei Informationssicherheitsverletzungen zählt auch die Geltendmachung und Abwehr vertraglicher Schadenersatzansprüche.
Was gilt für Mediations-Verfahren?
Schutz besteht für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten mit Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Berater) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall übernommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026