Im Tarif StrafrechtPlus Gewerbe der Roland Rechtsschutz besteht weltweiter Versicherungsschutz für Rechtsdienstleistungen – allerdings mit Einschränkungen. Erstattet werden auch Honorarvereinbarungen mit dem Rechtsanwalt, mehrere Strafverteidiger nach Zustimmung, die Kosten eines koordinierenden Anwalts sowie notwendige Reisekosten bis zu den RVG-Sätzen für Geschäftsreisen.
S+g
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen.
Im StrafrechtPlus Gewerbe besteht Versicherungsschutz weltweit.
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
- Wir tragen anstelle der gesetzlichen Vergütung auch Leistungen aus einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit einem für Sie tätigen Rechtsanwalts.
Ausnahme: Wenn die Gebühren für Rechtsanwälte nach der Honorarvereinbarung die gesetzlich vorgesehene Vergütung überschreiten, dann erstatten wir nur die angemessene Vergütung. Die Angemessenheit bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs der Leistungen des Rechtsanwalts und der Schwierigkeit der Sache.
Wir prüfen die Angemessenheit von Honorarvereinbarung und anwaltlicher Abrechnung.
Auf die Unangemessenheit der Honorarvereinbarung können wir uns nicht berufen,
- wenn wir der Honorarvereinbarung schriftlich zugestimmt haben, oder
- Sie einen von uns vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt haben.
Ausnahme: Sind Sie bzw. Ihre gesetzlichen Vertreter von einem Strafverfahren betroffen, tragen wir nach unserer vorherigen Zustimmung auch die Kosten für Ihre Interessenwahrnehmung durch mehrere Strafverteidiger, falls deren Beauftragung sachdienlich ist.
Beauftragung eines Koordinators:
Versichert sind nach vorheriger Zustimmung durch uns auch die Kosten eines Rechtsanwalts, die dadurch entstehen, dass dieser die Verteidigung einer versicherten Person mit den Verteidigern anderer im gleichen Verfahren betroffener – versicherter oder nicht versicherter – Personen abstimmt.
Reisekosten:
- Wir übernehmen die Kosten für notwendige Reisen des Rechtsanwalts an den Ort des zuständigen Gerichts oder den Sitz der Ermittlungs- bzw. Verwaltungsbehörde. Die Kosten werden bis zur Höhe der Sätze für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte übernommen.
Wir tragen Ihre Kosten für Reisen an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif StrafrechtPlus Gewerbe gilt der Versicherungsschutz weltweit, ist aber mit Einschränkungen verbunden. Neben der gesetzlichen Vergütung können auch schriftliche Honorarvereinbarungen mit dem Anwalt getragen werden – wobei bei höheren Honoraren nur die angemessene Vergütung erstattet wird und die Angemessenheit geprüft wird. In Strafverfahren können nach Zustimmung mehrere Verteidiger sowie ein koordinierender Anwalt versichert sein. Auch notwendige Reisekosten des Anwalts sowie Reisen bei angeordnetem persönlichen Erscheinen vor einem ausländischen Gericht werden im Rahmen der RVG-Sätze übernommen.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz im StrafrechtPlus Gewerbe?
Im StrafrechtPlus Gewerbe besteht Versicherungsschutz weltweit – allerdings mit Einschränkungen.
Werden auch Honorarvereinbarungen mit dem Rechtsanwalt getragen?
Ja, anstelle der gesetzlichen Vergütung werden auch Leistungen aus einer schriftlichen Honorarvereinbarung getragen. Überschreiten die Gebühren die gesetzlich vorgesehene Vergütung, wird nur die angemessene Vergütung erstattet. Die Angemessenheit wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt und geprüft.
Werden die Kosten für mehrere Strafverteidiger übernommen?
Sind Sie bzw. Ihre gesetzlichen Vertreter von einem Strafverfahren betroffen, werden nach vorheriger Zustimmung auch die Kosten für die Interessenwahrnehmung durch mehrere Strafverteidiger getragen, falls deren Beauftragung sachdienlich ist.
Sind die Kosten eines koordinierenden Rechtsanwalts versichert?
Ja, nach vorheriger Zustimmung sind auch die Kosten eines Rechtsanwalts versichert, die dadurch entstehen, dass dieser die Verteidigung einer versicherten Person mit den Verteidigern anderer im gleichen Verfahren betroffener – versicherter oder nicht versicherter – Personen abstimmt.
Werden Reisekosten des Rechtsanwalts übernommen?
Übernommen werden notwendige Reisen des Rechtsanwalts an den Ort des zuständigen Gerichts oder den Sitz der Ermittlungs- bzw. Verwaltungsbehörde – bis zur Höhe der Sätze für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte. Auch Reisen an den Ort eines zuständigen ausländischen Gerichts werden bei angeordnetem persönlichen Erscheinen bis zu den RVG-Sätzen getragen.