Im Baustein StrafrechtPlus Gewerbe der ROLAND Rechtsschutzversicherung gelten ausschließlich zwei inhaltliche Ausschlüsse: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Verteidigung im Zusammenhang mit dem Kartellrecht. Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren aufgrund eines versicherten Straftatbestands besteht dagegen Versicherungsschutz.
Es gelten im Baustein StrafrechtPlus Gewerbe ausschließlich die folgenden Ausschlüsse:
- Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren.
Ausnahme: Es besteht Versicherungsschutz für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wenn der Schadenersatzanspruch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens aufgrund eines versicherten Straftatbestands geltend gemacht wird.
- Kein Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Kartellrechts sowie einer anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren verfolgt wird.
Abweichend von Ziffer A 9 gilt Folgendes:
Was bedeutet das konkret?
Im Baustein StrafrechtPlus Gewerbe sind nur wenige, klar benannte Situationen vom Schutz ausgenommen. Grundsätzlich ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen nicht mitversichert – es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn ein solcher Anspruch im Adhäsionsverfahren aufgrund einer versicherten Straftat geltend gemacht wird. Ebenfalls nicht abgedeckt ist die Verteidigung im Umfeld kartellrechtlicher Verfahren.
Häufige Fragen
Ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Baustein StrafrechtPlus Gewerbe mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Wer Schadenersatzansprüche abwehren will, hat hierfür keinen Versicherungsschutz – außer im Rahmen der genannten Ausnahme.
Wann besteht doch Schutz für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen?
Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenersatzanspruch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens aufgrund eines versicherten Straftatbestands geltend gemacht wird.
Ist die Verteidigung in Kartellverfahren abgedeckt?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Kartellrechts sowie einer anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren verfolgt wird.
Welche Ausschlüsse gelten im Baustein StrafrechtPlus Gewerbe?
Es gelten ausschließlich zwei Ausschlüsse: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (mit der genannten Ausnahme) sowie die Verteidigung im Zusammenhang mit dem Kartellrecht.