Im Agrar-Rechtsschutz der Roland umfasst der Arbeits-Rechtsschutz unter anderem die Beratung zu Aufhebungsverträgen, den Antidiskriminierungs-Rechtsschutz nach dem AGG sowie Schutz aus kollektivem Arbeitsrecht – jeweils mit klar geregelten Höchstbeträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Beratung zu Aufhebungsverträgen:
Sie haben als Arbeitgeber auch Versicherungsschutz für die Beratung hinsichtlich eines schriftlichen Angebots zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge (Aufhebungsvertrag). Abweichend von Ziffer A 9.2.5 gilt das Angebot zur Aufhebung als Versicherungsfall. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
Antidiskriminierungs-Rechtsschutz:
Abweichend von Ziffer 6.2.4 besteht Versicherungsschutz im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht, wenn es um Ansprüche geht, die auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. auf anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten beruhen.
Kollektives Arbeits- oder Dienstrecht:
Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht:
- für Sie als Arbeitgeber. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
- für Sie als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Weitere versicherte Arbeitsverhältnisse und Leistungen:
- Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
- Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Angebots Ihres Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrags (Aufhebungsvertrag) kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.13 besteht Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrnehmen.
Gesetzliche Vertreter juristischer Personen:
Abweichend von Ziffer A 6.2.5 besteht Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen mit einem Gesamtjahreseinkommen von maximal 50.000 Euro. Wir übernehmen die Kosten bis zu 40.000 Euro je Versicherungsfall. Übersteigt das Gesamtjahreseinkommen den Betrag von 50.000 Euro, besteht auch kein anteiliger Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Arbeits-Rechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Arbeitsverhältnisse. Als Arbeitgeber ist etwa die Beratung zu Aufhebungsverträgen abgedeckt, ebenso Streitigkeiten aus kollektivem Arbeitsrecht. Auch als Arbeitnehmer – etwa in der Rolle als Betriebs- oder Personalrat – sowie bei Fragen der Gleichbehandlung nach dem AGG besteht Schutz. Für die einzelnen Bereiche gelten jeweils festgelegte Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Bin ich bei der Beratung zu einem Aufhebungsvertrag versichert?
Ja. Als Arbeitgeber haben Sie Versicherungsschutz für die Beratung zu einem schriftlichen Angebot zur Aufhebung eines oder mehrerer Arbeitsverträge. Das Angebot gilt als Versicherungsfall, die Kosten werden bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Wie hoch ist die Leistung im kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht?
Für Sie als Arbeitgeber sowie für Sie als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat werden die Kosten jeweils bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Sind auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse mitversichert?
Ja. Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
Gilt der Schutz auch für gesetzliche Vertreter juristischer Personen?
Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen mit einem Gesamtjahreseinkommen von maximal 50.000 Euro. Die Kosten werden bis zu 40.000 Euro je Versicherungsfall übernommen. Übersteigt das Gesamtjahreseinkommen 50.000 Euro, besteht auch kein anteiliger Versicherungsschutz.
Was gilt bei einem Aufhebungsangebot, das kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 ist?
Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Aufhebungsangebots Ihres Arbeitgebers kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, werden die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.