Der Agrar-Rechtsschutz der Roland sichert Ihre rechtlichen Interessen im Vertrags- und Sachenrecht ab – im privaten Lebensbereich, in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie für den land- oder forstwirtschaftlichen bzw. Agrar-Betrieb. Erfahren Sie, welche Kapitalanlage- und Darlehenssummen mitversichert sind und bis zu welchen Höchstbeträgen Investitionsgüter- und Nebengeschäfte geschützt werden.
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich für folgende Bereiche (siehe Ziffer AGR 1) im nachfolgend beschriebenen Umfang:
- privater Lebensbereich,
- in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten,
- für den land- oder forstwirtschaftlichen bzw. Agrar-Betrieb.
Im Zusammenhang mit dem gewerbesteuerpflichtigen land- oder forstwirtschaftlichen bzw. Agrar-Betrieb besteht Versicherungsschutz erst ab der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor deutschen Gerichten. Wir übernehmen in diesem Zusammenhang die Kosten bis zu 300.000 Euro je Versicherungsfall.
Kapitalanlagegeschäfte: Abweichend von Ziffer A 6.2.8 (Kapitalanlage-Ausschluss) besteht im privaten Bereich Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kapitalanlagegeschäften, wenn der Anlagebetrag, um den es in dem Versicherungsfall geht, die Summe von 100.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Anlagebetrag besteht anteiliger Versicherungsschutz.
Private Vergabe von Darlehen: Abweichend von Ziffer A 6.2.9 (Ausschluss Darlehensvergabe) besteht Versicherungsschutz für die private Vergabe von Darlehen bis zu einer Darlehenssumme von 100.000 Euro. Bei einer höheren Darlehenssumme besteht anteilig Versicherungsschutz.
Maßgefertigte Möbel: Abweichend von Ziffer A 6.2.2 besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau von maßgefertigten Möbeln in eine neu errichtete oder umgebaute selbstbewohnte Wohneinheit (zum Beispiel einer Küche oder einem Einbauschrank) wahrzunehmen.
Körperschaftliche Rechtsverhältnisse: Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus körperschaftlichen Rechtsverhältnissen wahrzunehmen. Voraussetzung ist, dass diese Verträge im Zusammenhang mit der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte stehen.
Wirtschaftsmediation: Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten Agrar-Bereich (Wirtschaftsmediation).
Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge,
- mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
- für Fahrzeuge, die während der Vertragslaufzeit auf Sie zugelassen waren, sofern diese nach der Abmeldung durch Sie veräußert werden.
Es besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang
- mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit
- mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer
für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus folgenden schuldrechtlichen Verträgen:
Über Investitionsgütergeschäfte: Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr. Dies sind Geschäfte mit funktionaler Beziehung zum Hauptgeschäft (berufsspezifisch). Es muss die berufsspezifische Einrichtung und/oder Erhaltung der Räumlichkeiten (Büro-, Praxis-, Werkstatt- oder Betriebsräumlichkeiten oder dazugehöriger unbebauter Fläche) betreffen und als Investition dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen.
Über Nebengeschäfte: Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall. Dies sind Geschäfte ohne funktionale Beziehung zum Hauptgeschäft (nicht zum Hauptgeschäft gehörend). Diese müssen ebenfalls der Einrichtung und/oder Erhaltung der Räumlichkeiten, den Einkauf von Dienstleistungen betreffen oder der internen Verwaltung des Betriebes dienen.
AGR
Ausnahme: Im Rechtsschutz für Investitionsgüter- und Nebengeschäfte ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben sowie Praxen und Teilen davon nicht versichert.
Versicherungs-Verträge:
- für personenbezogene Versicherungs-Verträge (zum Beispiel Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-Versicherung)
- für Versicherungs-Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten Tätigkeit stehen.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Kein Rechtsschutz besteht insgesamt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht unterstützt Sie bei Streitigkeiten rund um Verträge – privat, im Straßenverkehr und im Agrar-Betrieb. Je nach Bereich – etwa bei Kapitalanlagen, privaten Darlehen, maßgefertigten Möbeln, Fahrzeugkäufen oder betrieblichen Geschäften – gelten unterschiedliche Höchstbeträge. Für bestimmte Fälle sind zudem Ausnahmen festgelegt, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der oben beschriebene Umfang.
Häufige Fragen
Für welche Bereiche gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für den privaten Lebensbereich, in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie für den land- oder forstwirtschaftlichen bzw. Agrar-Betrieb.
Bis zu welcher Summe sind private Kapitalanlagen und Darlehen mitversichert?
Für Kapitalanlagegeschäfte besteht Versicherungsschutz, wenn der Anlagebetrag 100.000 Euro nicht übersteigt; bei einem höheren Betrag besteht anteiliger Schutz. Für die private Vergabe von Darlehen gilt ebenfalls eine Grenze von 100.000 Euro, darüber besteht anteiliger Versicherungsschutz.
Welche Kosten werden bei Investitionsgüter- und Nebengeschäften übernommen?
Bei Investitionsgütergeschäften übernehmen wir die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr. Bei Nebengeschäften übernehmen wir die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Welche Ausnahmen gelten beim Rechtsschutz für betriebliche Geschäfte?
Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben sowie Praxen und Teilen davon. Zudem besteht insgesamt kein Rechtsschutz für den Bereich des Handelsvertreterrechts.
Besteht Schutz für den Kauf von Fahrzeugen?
Ja. Versicherungsschutz besteht für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben – auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden – sowie für Fahrzeuge, die während der Vertragslaufzeit auf Sie zugelassen waren und nach der Abmeldung durch Sie veräußert werden.