Im Agrar-Rechtsschutz der Roland hängt die Kostenübernahme davon ab, dass Fahrerlaubnis, Fahrberechtigung, Zulassung und Betriebserlaubnis vorliegen. Erfahren Sie, was bei Verstößen gilt und wie die Vorsorge-Versicherung neue Risiken rückwirkend absichert.
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder das Fahrzeug muss mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein.
- Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der Fahrer weisen nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- die Feststellung oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
Vorsorge-Versicherung
Ist für Sie ein neues Risiko entstanden, weil Sie nun gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person sind?
Dann versichern wir auf Ihren Wunsch hin Ihr neues Risiko rückwirkend ab Entstehung. Wir schließen einen neuen oder weiteren Vertrag ab. Es gilt dann keine erneute Wartezeit, wenn Sie bisher auch den Berufs-Rechtsschutz versichert hatten.
Der neu zu berechnende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem aktuellen Tarif zu dem Zeitpunkt, zu dem das neue Risiko entstanden ist.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ihr Versicherungsvertrag besteht bei uns seit mindestens einem Jahr,
- Sie teilen uns spätestens sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos mit, dass Sie Versicherungsschutz hierfür wünschen.
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, können Sie die Anpassung oder Übertragung Ihres Vertrags bzw. die Begründung eines weiteren Vertrags nur noch mit Wirkung für die Zukunft verlangen. Dann gelten die Wartezeiten gemäß Ziffer A 6.1.1 und der neue Beitrag richtet sich nach unserem aktuellen Tarif zu dem Zeitpunkt, zu dem wir Ihre Mitteilung erhalten.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Rechtsschutz für ein Fahrzeug greift, müssen die üblichen Grundlagen stimmen: gültige Fahrerlaubnis, Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs sowie Zulassung bzw. Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis. Wer von einem Verstoß nichts wusste oder nur leicht fahrlässig gehandelt hat, bleibt geschützt. Ein neues Risiko durch die Rolle als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person kann über die Vorsorge-Versicherung rückwirkend abgesichert werden – vorausgesetzt, Vertrag und Meldung erfüllen die genannten Bedingungen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Der Fahrer muss die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben und berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. Das Fahrzeug muss zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein und eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was gilt, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Versicherungsschutz besteht nur für versicherte Personen, die vom Verstoß nichts wussten, also ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben. Bei grob fahrlässigem Verstoß kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Bleibt der Versicherungsschutz trotz Verstoß bestehen?
Ja, wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war. Der Schutz bleibt außerdem bestehen, wenn nachgewiesen wird, dass der Verstoß nicht ursächlich für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls oder für die Feststellung oder den Umfang der Leistung war.
Wie funktioniert die Vorsorge-Versicherung bei einem neuen Risiko?
Entsteht ein neues Risiko, weil Sie gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person werden, wird dieses auf Wunsch rückwirkend ab Entstehung versichert. Es gilt keine erneute Wartezeit, wenn bisher auch der Berufs-Rechtsschutz versichert war. Der Beitrag richtet sich nach dem aktuellen Tarif zum Zeitpunkt der Entstehung.
Welche Voraussetzungen gelten für die Vorsorge-Versicherung?
Der Versicherungsvertrag muss seit mindestens einem Jahr bestehen und Sie müssen spätestens sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos mitteilen, dass Sie Versicherungsschutz wünschen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Anpassung oder Übertragung nur mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026