Im Firmenrechtsschutz der Roland sind Arbeitgeber beim Arbeits-Rechtsschutz abgesichert: Er umfasst die Beratung zu Aufhebungsverträgen bis 1.250 Euro je Kalenderjahr, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht bis 5.000 Euro je Versicherungsfall sowie den Antidiskriminierungs-Rechtsschutz nach AGG.
Sie haben als Arbeitgeber auch Versicherungsschutz für die Beratung hinsichtlich eines schriftlichen Angebots zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge (Aufhebungsvertrag). Abweichend von Ziffer A 9.2.5 gilt das Angebot zur Aufhebung als Versicherungsfall. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
(1) Kollektives Arbeits- oder Dienstrecht:
Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht für Sie als Arbeitgeber. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
(2) Antidiskriminierungs-Rechtsschutz:
Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht, wenn es um Ansprüche geht, die auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. auf anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Arbeits-Rechtsschutz unterstützt Sie als Arbeitgeber rund um arbeitsrechtliche Themen. Dazu zählt die Beratung, wenn Ihnen ein schriftliches Angebot zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags vorliegt. Ebenso sind Auseinandersetzungen aus dem kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht sowie Fragen rund um Benachteiligungsverbote nach dem AGG mit abgedeckt. Für die einzelnen Bereiche gelten die oben genannten Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Ist die Beratung zu einem Aufhebungsvertrag mitversichert?
Ja. Als Arbeitgeber besteht Versicherungsschutz für die Beratung hinsichtlich eines schriftlichen Angebots zur Aufhebung eines oder mehrerer Arbeitsverträge. Das Angebot zur Aufhebung gilt dabei als Versicherungsfall.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten für die Aufhebungsvertrags-Beratung übernommen?
Die Kosten werden bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Welche Leistungsgrenze gilt beim kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht?
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht als Arbeitgeber werden die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Was deckt der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz ab?
Er umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht, wenn es um Ansprüche geht, die auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. auf anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten beruhen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026