Der Roland Firmenrechtsschutz bietet im Verwaltungs-Rechtsschutz Unterstützung, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus dem selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Bereich in Widerspruchsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten wahrnehmen müssen.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Firmenrechtsschutz folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden
- in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz greift, wenn es um Auseinandersetzungen mit Behörden geht, die Ihren beruflichen oder unternehmerischen Bereich betreffen. Sowohl das Widerspruchsverfahren vor der Behörde als auch der anschließende Weg vor das Verwaltungsgericht sind hier abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Verfahren deckt der Verwaltungs-Rechtsschutz ab?
Abgedeckt sind Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Für welchen Bereich gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus dem versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich.
Sind auch Verfahren im Ausland versichert?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Verfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und deutschen Verwaltungsgerichten.
In welchem Tarif ist dieser Schutz enthalten?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz gilt im Tarif Firmenrechtsschutz der Roland.