Im Rechtsschutz der Roland für angestellte Ärzte und Apotheker in der Basis-Variante gilt für Rechtsdienstleistungen eine klare Regelung: In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen besteht kein Versicherungsschutz. Hier werden die Besonderheiten dieser Tarifvariante aufgezeigt.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker in der Basis-Variante aufgezeigt.
Was bedeutet das konkret?
Für Rechtsdienstleistungen gilt in dieser Tarifvariante eine besondere Einschränkung: Für die Fälle, die in Ziffer A 6 aufgeführt sind, greift der Versicherungsschutz nicht. Welche Situationen das genau betrifft, ergibt sich aus der genannten Ziffer im Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Besteht für Rechtsdienstleistungen immer Versicherungsschutz?
Nein. In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Für wen gilt diese Regelung?
Sie gilt für angestellte Ärzte und Apotheker im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker Basis.
Wo finde ich die ausgeschlossenen Fälle?
Die betreffenden Fälle sind in Ziffer A 6 beschrieben.
Welche Besonderheiten gelten in der Basis-Variante?
Die Besonderheiten zum Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker in der Basis-Variante sind gesondert aufgezeigt. Details hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.