Der Rechtsschutz der Roland bietet angestellten Ärzten und Apothekern im Rahmen der Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung zahlreiche Serviceleistungen – von der telefonischen und Online-Rechtsberatung über den Rückruf-Service bis hin zum Vertrags- und Dokumentencheck sowie dem Vertrags-Download, sowohl für den Privatbereich als auch für gelegentliche selbstständige Tätigkeiten.
Im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker gilt für Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung folgendes:
Für den Privatbereich:
- Telefonische Rechtsberatung
- Rückruf-Service
- Online Rechtsberatung
- Vertrags- und Dokumentencheck
- Vertrags-Download
Für gelegentliche selbstständige Tätigkeiten nach Ziffer aÄ 1.2:
- Telefonische Rechtsberatung
- Rückruf-Service
- Online Rechtsberatung
- Vertrags- und Dokumenten-Check
- Vertrags-Download
Was bedeutet das konkret?
Die Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung stellt eine Reihe von Beratungs- und Serviceleistungen bereit. Sie können sich telefonisch oder online rechtlich beraten lassen, einen Rückruf vereinbaren, Verträge und Dokumente prüfen lassen sowie Verträge herunterladen. Diese Leistungen stehen sowohl für private Angelegenheiten als auch für gelegentliche selbstständige Tätigkeiten zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Beratungsleistungen umfasst der Bonus im Privatbereich?
Im Privatbereich stehen telefonische Rechtsberatung, Rückruf-Service, Online Rechtsberatung, Vertrags- und Dokumentencheck sowie Vertrags-Download zur Verfügung.
Gelten die Leistungen auch für selbstständige Tätigkeiten?
Ja, für gelegentliche selbstständige Tätigkeiten nach Ziffer aÄ 1.2 stehen telefonische Rechtsberatung, Rückruf-Service, Online Rechtsberatung, Vertrags- und Dokumenten-Check sowie Vertrags-Download zur Verfügung.
Kann ich mich online rechtlich beraten lassen?
Ja, die Online Rechtsberatung ist sowohl für den Privatbereich als auch für gelegentliche selbstständige Tätigkeiten nach Ziffer aÄ 1.2 Bestandteil der Leistungen.
Gibt es einen Rückruf-Service?
Ja, ein Rückruf-Service ist sowohl für den Privatbereich als auch für gelegentliche selbstständige Tätigkeiten nach Ziffer aÄ 1.2 vorgesehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026