Wer im Roland Exklusiv-Rechtsschutz die für die Beitragsfestsetzung notwendigen Angaben nicht fristgerecht zurückschickt, muss mit einer Anpassung auf Basis von Branchendurchschnittswerten rechnen. Hier erfahren Sie, wie eine spätere Meldung berücksichtigt wird und wann eine rückwirkende Korrektur möglich ist.
Meldepflichten zur Beitragsfestsetzung:
- Wenn Sie uns nach Aufforderung die notwendigen Angaben nicht fristgemäß zurückschicken, können wir abweichend von Ziffer A 17.3 den Beitrag auf Grundlage des durchschnittlichen Umsatzes je Branche auf Basis der Daten des statistischen Bundesamtes anpassen.
- Wenn Sie uns die richtigen Angaben innerhalb eines Monats nach der Beitragsanpassung melden, korrigieren wir den Beitrag auf Basis Ihrer Angaben rückwirkend zur Fälligkeit.
- Bei einer späteren Meldung ändern wir den Beitrag erst ab Kenntnis.
Was bedeutet das konkret?
Fordert der Versicherer Angaben für die Beitragsberechnung an, sollten Sie diese rechtzeitig übermitteln. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist, kann der Beitrag ersatzweise anhand von Branchendurchschnittswerten festgelegt werden. Melden Sie Ihre korrekten Daten schnell nach, wird der Beitrag entsprechend angepasst – je nach Zeitpunkt der Meldung rückwirkend oder erst ab Bekanntwerden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die angeforderten Angaben nicht fristgemäß zurückschicke?
Dann kann der Beitrag abweichend von Ziffer A 17.3 auf Grundlage des durchschnittlichen Umsatzes je Branche auf Basis der Daten des statistischen Bundesamtes angepasst werden.
Wird der Beitrag rückwirkend korrigiert, wenn ich die Angaben nachreiche?
Ja. Wenn Sie die richtigen Angaben innerhalb eines Monats nach der Beitragsanpassung melden, wird der Beitrag auf Basis Ihrer Angaben rückwirkend zur Fälligkeit korrigiert.
Was gilt bei einer späteren Meldung?
Bei einer späteren Meldung wird der Beitrag erst ab Kenntnis geändert.
Auf welcher Grundlage wird der Beitrag ersatzweise angepasst?
Auf Grundlage des durchschnittlichen Umsatzes je Branche auf Basis der Daten des statistischen Bundesamtes.