Der Verwaltungs-Rechtsschutz der Roland im Tarif Steuerberater greift bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten – etwa für mitversicherte Arbeitnehmer auf Dienstfahrt, bei eigenen Motorfahrzeugen und Mietfahrzeugen. Erfahren Sie, wann der Schutz beginnt, endet und ruht.
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Für wen besteht Versicherungsschutz:
Versicherungsschutz besteht für Ihre mitversicherten Arbeitnehmer:
- während einer von Ihnen angeordneten Dienstfahrt (Dienstreise-Rechtsschutz),
- bei der regelmäßigen Benutzung eigener, auf Sie zugelassener Motorfahrzeuge,
- bei der gelegentlichen Nutzung von Mietfahrzeugen.
Dies gilt auch für weitere mitversicherte Arbeitnehmer Ihrer Kanzlei als berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge.
Beginn, Ende und Ruhen des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der Fahrt von der Wohnung des Arbeitnehmers beziehungsweise des Abstellplatzes des Fahrzeugs. Er endet mit der Rückkehr dorthin.
- Der Versicherungsschutz ruht in der Zeit, in welcher der Hin- und Rückweg zum beziehungsweise vom Zielort zu persönlichen oder geschäftlichen Zwecken, die mit der versicherten Tätigkeit in keinem Zusammenhang stehen, unterbrochen wird. Das Gleiche gilt für die Verlängerung des Aufenthaltes am Zielort.
Ausnahme:
Es besteht kein Rechtsschutz, wenn anderweitig eine Rechtsschutzversicherung
- zugunsten der mitversicherten Arbeitnehmer oder
- für die benutzten Kraftfahrzeuge
besteht, nach der bedingungsgemäß Leistungen beansprucht werden können.
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz in diesem Tarif hilft Ihren mitversicherten Arbeitnehmern, wenn es um verkehrsrechtliche Fragen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten geht. Gedeckt sind Situationen wie angeordnete Dienstfahrten, die regelmäßige Nutzung eigener, auf Sie zugelassener Fahrzeuge sowie die gelegentliche Nutzung von Mietfahrzeugen. Der Schutz orientiert sich zeitlich an der Fahrt selbst und ruht bei privaten oder geschäftsfremden Unterbrechungen. Besteht bereits anderweitig eine passende Rechtsschutzversicherung, greift dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Verwaltungs-Rechtsschutz in diesem Tarif?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Für welche Fahrten der Arbeitnehmer gilt der Schutz?
Er gilt während einer von Ihnen angeordneten Dienstfahrt (Dienstreise-Rechtsschutz), bei der regelmäßigen Benutzung eigener, auf Sie zugelassener Motorfahrzeuge sowie bei der gelegentlichen Nutzung von Mietfahrzeugen. Das gilt auch für weitere mitversicherte Arbeitnehmer Ihrer Kanzlei als berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der Fahrt von der Wohnung des Arbeitnehmers beziehungsweise vom Abstellplatz des Fahrzeugs und endet mit der Rückkehr dorthin.
Wann ruht der Versicherungsschutz?
Er ruht in der Zeit, in welcher der Hin- und Rückweg zum beziehungsweise vom Zielort zu persönlichen oder geschäftlichen Zwecken unterbrochen wird, die mit der versicherten Tätigkeit in keinem Zusammenhang stehen. Das Gleiche gilt für die Verlängerung des Aufenthaltes am Zielort.
Wann besteht kein Rechtsschutz?
Es besteht kein Rechtsschutz, wenn anderweitig eine Rechtsschutzversicherung zugunsten der mitversicherten Arbeitnehmer oder für die benutzten Kraftfahrzeuge besteht, nach der bedingungsgemäß Leistungen beansprucht werden können.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026