Im Tarif für Niedergelassene Ärzte und Heilberufe der Roland Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten für rechtliche Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen – mit Kostenübernahme bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall und einer besonderen Regelung für Apotheker.
Für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt im Tarif Niedergelassene Ärzte und Heilberufe der Roland folgendes:
- Es besteht Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.
Voraussetzung:
Die Verträge stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Sind Sie Apotheker?
Dann haben Sie im Zielgruppen-Baustein Niedergelassene Ärzte und Heilberufe Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus der Produktion und dem Vertrieb eigener Heil- und Kostenplan Pflegemittel sowie sonstiger pharmazeutischer Produkte.
Dies gilt nicht, wenn Sie hierzu einen rechtlich selbstständigen Gewerbebetrieb unterhalten.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen durchsetzen müssen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Für Apotheker ist der Schutz zusätzlich auf Streitigkeiten rund um die Herstellung und den Vertrieb eigener Heil- und Pflegemittel sowie pharmazeutischer Produkte ausgeweitet – solange dafür kein eigener, rechtlich selbstständiger Gewerbebetrieb geführt wird.
Häufige Fragen
Wofür besteht Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht?
Es besteht Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Die Verträge müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Welchen zusätzlichen Schutz haben Apotheker?
Apotheker haben im Zielgruppen-Baustein Niedergelassene Ärzte und Heilberufe Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten auch für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen aus der Produktion und dem Vertrieb eigener Heil- und Kostenplan Pflegemittel sowie sonstiger pharmazeutischer Produkte.
Wann gilt der zusätzliche Schutz für Apotheker nicht?
Der zusätzliche Schutz gilt nicht, wenn Sie hierzu einen rechtlich selbstständigen Gewerbebetrieb unterhalten.