Der Roland Rechtsschutz im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker Basis bietet Verwaltungs-Rechtsschutz ausschließlich im beruflichen Bereich – für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker Basis folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
Umfang des Versicherungsschutzes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im beruflichen Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich wahrzunehmen.
Dieser Schutz gilt:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden
- in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten
aÄ-Ba
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz in diesem Tarif unterstützt Sie, wenn Sie sich im beruflichen Kontext mit Behörden auseinandersetzen müssen. Erfasst sind Streitigkeiten aus Ihrer angestellten Tätigkeit ebenso wie aus einer nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit. Der Schutz greift sowohl im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch, wenn es zur Klage vor dem Verwaltungsgericht kommt.
Häufige Fragen
In welchem Bereich gilt der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im beruflichen Bereich – für rechtliche Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich.
Welche Verfahren sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Gilt der Schutz auch im privaten Bereich?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im beruflichen Bereich.
Ist auch eine nebenberuflich selbstständige Tätigkeit erfasst?
Ja. Neben der angestellten Tätigkeit sind auch die nebenberuflich selbstständige, freiberufliche oder sonstige gewerbliche Tätigkeit erfasst.