Im Tarif Geschäftskunden Basis der Roland Rechtsschutz sichert der Schadenersatz-Rechtsschutz die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche und deckt zusätzlich die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz ab.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Geschäftskunden Basis folgendes für Schadenersatz-Rechtsschutz:
- Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht Versicherungsschutz im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz auch für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten. Dies kann die Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Widerrufs-, Duldungs-, Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Der Schadenersatz-Rechtsschutz hilft Ihnen dabei, eigene Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Zusätzlich unterstützt der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz Sie dabei, sich gegen gegen Sie erhobene Ansprüche wegen einer angeblichen Benachteiligung zu wehren – etwa nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Was deckt der Schadenersatz-Rechtsschutz ab?
Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Ist auch die Abwehr von Ansprüchen nach dem AGG versichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz auch Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Welche Ansprüche umfasst die Abwehr im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz?
Dies kann die Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Widerrufs-, Duldungs-, Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen sein.
In welchem Tarif gilt dieser Versicherungsschutz?
Die beschriebenen Regelungen gelten in der Rechtsschutz der Roland im Tarif Geschäftskunden Basis.