Der Steuer-Rechtsschutz der Roland im Tarif für angestellte Ärzte und Apotheker unterstützt Sie bei steuerrechtlichen Angelegenheiten aus Ihrer beruflichen Tätigkeit – vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker gilt für den Steuer-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit. Damit können Sie Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrnehmen:
- vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden
- vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Rahmen Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit als angestellter Arzt oder Apotheker in eine steuerrechtliche Auseinandersetzung geraten, hilft Ihnen der Steuer-Rechtsschutz dabei, Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor den entsprechenden Gerichten zu vertreten. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Inhalt oben.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Steuer-Rechtsschutz?
Er gilt dafür, Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen – vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
In welchem Bereich besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit.
Vor welchen Stellen kann ich meine Interessen wahrnehmen?
Vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Für wen gilt dieser Tarif?
Er gilt im Tarif für Angestellte Ärzte und Apotheker.