Der Sozial-Rechtsschutz im Tarif für angestellte Ärzte und Apotheker der Roland Rechtsschutz greift ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit. Er unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten durchzusetzen.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker folgendes für Sozial-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden
- in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten
Was bedeutet das konkret?
Der Sozial-Rechtsschutz greift, wenn Sie im Rahmen Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit rechtliche Auseinandersetzungen im Sozialrecht haben. Das umfasst sowohl den Widerspruch gegenüber einer deutschen Behörde als auch eine anschließende Klage vor einem deutschen Sozialgericht. Der Schutz bezieht sich dabei ausschließlich auf den beruflichen Bereich.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Sozial-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit, um Ihre rechtlichen Interessen in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.
Sind auch Widerspruchsverfahren abgedeckt?
Ja. Der Schutz umfasst Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden im Rahmen Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit.
Gilt der Schutz auch im privaten Bereich?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit.
Vor welchen Gerichten gilt der Klageschutz?
Der Schutz gilt für Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.