Beim Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz der Roland für angestellte Ärzte und Apotheker sichert der Tarif die Verteidigung ab, wenn ein strafrechtliches Vergehen im Zusammenhang mit der Berufsausübung als Arzt vorgeworfen wird – erfahren Sie, wann der Schutz greift und wann er rückwirkend entfällt.
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
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Wenn Sie sich zum Beispiel durch eine Niederlassung selbstständig machen
- (1) Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
- (2) Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Es besteht Versicherungsschutz für Ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Vergehens in ursächlichem Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung als Arzt. Das gilt, wenn Ihnen Vorsatz zur Last gelegt wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Vergehen handelt, das sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich oder nur vorsätzlich begangen werden kann.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein hilft angestellten Ärzten und Apothekern, wenn ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Die Kosten der Verteidigung werden übernommen. Stellt sich am Ende heraus, dass tatsächlich vorsätzlich gehandelt wurde, fällt der Schutz rückwirkend weg und die bereits übernommenen Kosten sind zurückzuzahlen.
Häufige Fragen
Wofür besteht Versicherungsschutz?
Für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, insbesondere in ursächlichem Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung als Arzt.
Gilt der Schutz auch bei Vorwurf von Vorsatz?
Ja. Bei einem Vergehen in ursächlichem Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung als Arzt besteht Schutz auch, wenn Ihnen Vorsatz zur Last gelegt wird – unabhängig davon, ob das Vergehen fahrlässig und vorsätzlich oder nur vorsätzlich begangen werden kann.
Was passiert, wenn der Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird?
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Sie müssen die für die Verteidigung getragenen Kosten erstatten.
Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz?
Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.