Der Roland Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe schützt Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer versicherten Tätigkeit, deckt Wirtschaftsmediation mit Vertragspartnern ab und übernimmt Kosten bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr – inklusive telefonischer Rechtsberatung.
Für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt im Tarif Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe der Roland Folgendes:
- Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz ausschließlich vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
- Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
- Abweichend von Ziffer A 6.2.2 besteht Versicherungsschutz, sofern die versicherte Tätigkeit dem Bauwesen zuzurechnen ist und die Errichtung oder genehmigungspflichtige bauliche Veränderung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen im Auftrag für andere erfolgt.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
- Telefonische Rechtsberatung
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Verträge im geschäftlichen Umfeld. Er greift bei Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die mit Ihrer versicherten Tätigkeit zusammenhängen, und ermöglicht zusätzlich eine außergerichtliche Konfliktlösung per Wirtschaftsmediation mit Ihren Vertragspartnern. Für Tätigkeiten im Bauwesen ist ein besonderer Rahmen vorgesehen. Eine telefonische Rechtsberatung steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Streitigkeiten sind abgedeckt?
Versichert ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen – vor deutschen Gerichten.
Ist eine Mediation mit Vertragspartnern versichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten Bereich (Wirtschaftsmediation).
Gilt der Schutz auch im Bauwesen?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.2 besteht Versicherungsschutz, sofern die versicherte Tätigkeit dem Bauwesen zuzurechnen ist und die Errichtung oder genehmigungspflichtige bauliche Veränderung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen im Auftrag für andere erfolgt.
Bis zu welcher Höhe werden Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Gibt es eine telefonische Rechtsberatung?
Ja, eine telefonische Rechtsberatung ist enthalten.