Der Reputations-Rechtsschutz der Roland sichert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ab, wenn ein Schaden durch Veröffentlichungen in den Medien entsteht. Versichert sind unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Löschung, Widerruf, Gegendarstellung, Geldentschädigung und Herausgabe sowie ein besonderer Straf-Rechtsschutz.
Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung Ihrer folgenden Schadenersatzansprüche, soweit der Schaden durch die Veröffentlichung in den Medien entstanden ist.
Unterlassung der schädigenden Ereignisse:
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung der rufschädigenden und verletzenden Äußerung. Vom Versicherungsschutz umfasst ist auch der vorbeugende Unterlassungsanspruch. Hierzu muss die Gefahr der Verletzung der Reputation unmittelbar bevorstehen.
Löschung:
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Löschung der rufschädigenden und verletzenden Äußerung. Hiervon umfasst sind das Vorgehen gegen den Verursacher und das Vorgehen gegen den Provider oder Bewertungsportale.
Widerruf, Berichtigung, Ergänzung der schädigenden Ereignisse:
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Widerruf, Berichtigung oder Ergänzung zur Abwehr von Äußerungen, die rufschädigend für ein Unternehmen sind.
Beispiel: Hierzu gehören zum Beispiel Gewinne, die der:die Verletze durch die Persönlichkeitsrechtsverletzung erhalten hat. Voraussetzung ist, dass es sich bei der schädigenden Äußerung um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, welche geeignet ist, einen Zustand der fortbestehenden rechtswidrigen Störung zu schaffen.
Gegendarstellung:
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Gegendarstellung.
Geldentschädigung:
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Geldentschädigung, wenn die durch eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung entstandenen Nachteile anders nicht hinreichend ausgeglichen werden können.
Herausgabe:
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Herausgabe dessen, was der Verletze durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Kosten des Verletzten ohne rechtlichen Grund erlangt hat.
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz:
Abweichend von Ziffer A 3.9.2 umfasst der Straf-Rechtsschutz ausschließlich:
- Privatklageverfahren: Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Ihrer Eigenschaft als Angeklagter in einem Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. Strafprozessordnung (StPO) einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
- Aktive Strafverfolgung: Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts für die Erstattung einer Strafanzeige durch Sie gegen versicherte Personen, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
Weitere Leistungen:
- Telefonische Rechtsberatung
- Rückruf-Service
- Vertrags-Download
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Ruf durch eine Veröffentlichung in den Medien geschädigt wird, unterstützt Sie der Reputations-Rechtsschutz dabei, sich zu wehren. Sie können zum Beispiel verlangen, dass eine schädigende Äußerung unterlassen, gelöscht, widerrufen oder ergänzt wird. Auch eine Gegendarstellung, eine Geldentschädigung oder die Herausgabe unrechtmäßig erlangter Vorteile können durchgesetzt werden. Zusätzlich ist in bestimmten Fällen ein Straf-Rechtsschutz enthalten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Welche Schadenersatzansprüche sind versichert?
Versichert ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Löschung, Widerruf, Berichtigung, Ergänzung, Gegendarstellung, Geldentschädigung und Herausgabe, soweit der Schaden durch eine Veröffentlichung in den Medien entstanden ist.
Ist auch ein vorbeugender Unterlassungsanspruch abgedeckt?
Ja, vom Versicherungsschutz umfasst ist auch der vorbeugende Unterlassungsanspruch. Voraussetzung ist, dass die Gefahr der Verletzung der Reputation unmittelbar bevorsteht.
Wann besteht Anspruch auf eine Geldentschädigung?
Ein Anspruch auf Geldentschädigung besteht, wenn die durch eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung entstandenen Nachteile anders nicht hinreichend ausgeglichen werden können.
Was umfasst der allgemeine Straf-Rechtsschutz?
Abweichend von Ziffer A 3.9.2 umfasst der Straf-Rechtsschutz ausschließlich das Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. StPO einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs sowie die aktive Strafverfolgung, wenn sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
Kann ich gegen Bewertungsportale vorgehen?
Ja, beim Anspruch auf Löschung sind das Vorgehen gegen den Verursacher sowie das Vorgehen gegen den Provider oder Bewertungsportale umfasst.