Der Roland Rechtsschutz sichert Steuerberatern im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater die Verteidigung in straf-, ordnungswidrigkeiten- sowie disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren – inklusive Verkehrsrisiko, Privatklage, Kronzeugenregelung, forensischer Dienstleistungen bis 10.000 Euro und strafbefreiender Selbstanzeige.
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz auch für die Kosten Ihrer Verteidigung und des Zeugenbeistands der versicherten Personen in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des
- Strafrechts,
- Ordnungswidrigkeitenrechts,
- Disziplinar- und Standesrechts
in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag beschriebenen Tätigkeit.
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs
- eines fahrlässig begehbaren Vergehens,
- eines vorsätzlich begehbaren Vergehens, wenn die Tat nach dem Gesetz auch bei fahrlässiger Begehung als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
Versicherungsschutz besteht auch für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände (Vergehen und Verbrechen). Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei einer rechtskräftigen Verurteilung lediglich wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) bestehen, sofern ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird.
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
Es besteht Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) auch für vorsätzliches Handeln.
Verkehrsrisiko:
Es besteht Versicherungsschutz auch für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts verletzt zu haben. Ausnahme: Für den Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn ihm nur die Verletzung einer Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes oder der Straßenverkehrsordnung bzw. entsprechender Vorschriften im Ausland vorgeworfen wird.
Privatklageverfahren:
Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Ihrer Eigenschaft als Angeklagter in einem Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. Strafprozessordnung (StPO) einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
Untersuchungsausschüsse:
Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts als Beistand in Verfahren vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
Aktive Strafverfolgung:
Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts für die Erstattung einer Strafanzeige durch Sie gegen versicherte Personen, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
Kronzeugenregelung:
Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten, wenn dieser als (Mit-)Täter freiwillig zur Aufklärung oder Verhinderung der Tat beiträgt und daher Strafe gemildert bzw. ganz von Strafe abgesehen werden kann.
Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten:
Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen auch über den Abschluss des jeweiligen Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, disziplinar- und standesrechtlichen Verfahrens hinaus.
Forensische Dienstleistungen:
Es besteht Versicherungsschutz nach vorheriger Zustimmung in einem versicherten Verfahren sowie nach rechtskräftigem Abschluss eines solchen Verfahrens für forensische Dienstleistungen durch unternehmensfremde Stellen zur Aufklärung, Identifikation sowie Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Öffentlichkeitsarbeit:
Es besteht Versicherungsschutz für die externe Beratung für eine notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen Sie eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.
Strafbefreiende Selbstanzeige:
Es besteht Versicherungsschutz für die anwaltliche Prüfung der Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige eines Versicherten. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.000 Euro je Versicherungsfall.
Weitere Leistungen:
- Telefonische Rechtsberatung
- Rückruf-Service
- Vertrags-Download
Was bedeutet das konkret?
Als Steuerberater sind Sie bei Vorwürfen aus dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten- sowie Disziplinar- und Standesrecht abgesichert, wenn diese mit Ihrer versicherten Tätigkeit zusammenhängen. Der Schutz umfasst nicht nur die reine Verteidigung, sondern auch Sonderfälle wie Privatklage, aktive Strafverfolgung, die Kronzeugenregelung, forensische Dienstleistungen, begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Prüfung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Bei vorsätzlichen Taten gelten besondere Regeln, wann der Schutz bestehen bleibt oder rückwirkend entfällt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind auch Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichem Handeln versichert?
Ja. Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) besteht Versicherungsschutz auch für vorsätzliches Handeln.
Was passiert bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat?
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und Sie müssen die Kosten der Verteidigung erstatten. Der Schutz bleibt jedoch bestehen bei einer Verurteilung lediglich wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis), sofern ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird, sowie bei Abschluss durch einen Strafbefehl auch bei einer Vorsatzstraftat mit direktem Vorsatz.
Bis zu welcher Höhe werden forensische Dienstleistungen übernommen?
Wir übernehmen die Kosten für forensische Dienstleistungen bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall, nach vorheriger Zustimmung in einem versicherten Verfahren sowie nach dessen rechtskräftigem Abschluss.
Ist eine strafbefreiende Selbstanzeige mitversichert?
Ja, für die anwaltliche Prüfung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige eines Versicherten. Die Kosten werden bis zu 1.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Gilt der Schutz auch für verkehrsrechtliche Vorwürfe?
Ja, für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts verletzt zu haben. Ausnahme: Für den Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs besteht kein Schutz, wenn ihm nur die Verletzung einer Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes oder der Straßenverkehrsordnung bzw. entsprechender Vorschriften im Ausland vorgeworfen wird.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026