Mit dem Tarif StrafrechtPlus Steuerberater der Roland Rechtsschutz sichern sich Steuerberater über Ziffer A 9.1 hinaus eine prämienfreie Nachhaftung von drei Jahren, wenn der Vertrag durch Geschäfts- oder Praxisaufgabe beziehungsweise Ruhestand endet – unter klar definierten Voraussetzungen.
Es besteht Versicherungsschutz über Ziffer A 9.1 hinaus unter folgenden Voraussetzungen:
- der bei uns bestehende Versicherungsvertrag endet durch Geschäfts-/Praxisaufgabe oder Ruhestand,
- dieser Vertrag hat mindestens drei Jahre bestanden,
- bei Beendigung des Vertrages bestehen keine Prämienrückstände,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Beendigung des Vertrags ist kein Versicherungsfall eingetreten und in dieser Zeit wurden auch keine freiwilligen Zahlungen erbracht,
- die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung wurde während der Vertragslaufzeit begangen oder soll während der Vertragslaufzeit begangen worden sein,
- der beendete Vertrag umfasste den Baustein StrafrechtPlus für Steuerberater (S+St) und den Zielgruppen-Baustein Rechtsschutz für Steuerberater (St) und
- im direkten Anschluss erfolgt ein Vertragsabschluss mit Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter, der mindestens die Bausteine Privat-Rechtsschutz (P) und Plus-Baustein Privat (+p) umfasst.
Im nachfolgend beschriebenen Umfang:
- Wir verlängern den Versicherungsschutz für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertreter durch eine prämienfreie Nachhaftung von drei Jahren nach Vertragsbeendigung.
Leistungen aus einem anderen Rechtsschutz-Vertrag sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Steuerberater seine Tätigkeit aufgibt oder in den Ruhestand geht, kann für Sachverhalte aus der aktiven Vertragszeit noch für einen begrenzten Zeitraum geschützt bleiben. Dieser Anschlussschutz ist an mehrere Bedingungen geknüpft – etwa eine ausreichend lange Vertragsdauer, einen sauberen Verlauf ohne Schadenfall und einen nahtlos folgenden neuen Vertrag. Bestehen andere Rechtsschutz-Verträge, werden deren Leistungen zuerst genutzt.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Nachhaftung nach Vertragsende?
Der Versicherungsschutz wird durch eine prämienfreie Nachhaftung von drei Jahren nach Vertragsbeendigung verlängert.
Wie lange muss der Vertrag bestanden haben?
Der Vertrag muss mindestens drei Jahre bestanden haben.
Welche Ereignisse müssen zur Vertragsbeendigung führen?
Die Nachhaftung greift, wenn der Vertrag durch Geschäfts-/Praxisaufgabe oder Ruhestand endet.
Welcher Anschlussvertrag ist erforderlich?
Im direkten Anschluss muss ein Vertragsabschluss mit Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter erfolgen, der mindestens die Bausteine Privat-Rechtsschutz (P) und Plus-Baustein Privat (+p) umfasst.
Was gilt, wenn ein anderer Rechtsschutz-Vertrag besteht?
Leistungen aus einem anderen Rechtsschutz-Vertrag sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.