Der Steuer-Rechtsschutz im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge der Roland bietet Versicherungsschutz ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge gilt für den Steuer-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen – und zwar vor:
- deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden
- Finanz- und Verwaltungsgerichten
Was bedeutet das konkret?
Geraten Sie im Zusammenhang mit einem versicherten Fahrzeug in eine steuerrechtliche Auseinandersetzung, unterstützt Sie der Steuer-Rechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Der Schutz greift allerdings nur in Verkehrssachen und bezieht sich auf Verfahren vor den genannten deutschen Behörden und Gerichten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Was deckt der Steuer-Rechtsschutz in diesem Tarif ab?
Er bietet Versicherungsschutz ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen.
Vor welchen Stellen gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Gilt der Steuer-Rechtsschutz auch außerhalb von Verkehrssachen?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026