Der Sozial-Rechtsschutz im Roland Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge greift ausschließlich in Verkehrssachen und unterstützt Sie bei Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie bei Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten. So sind Ihre rechtlichen Interessen in diesen Angelegenheiten abgesichert.
Im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge der Roland gilt für den Sozial-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden
- in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten
Was bedeutet das konkret?
Der Sozial-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn Sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten mit einem Verkehrsbezug Ihre Interessen durchsetzen möchten. Das betrifft sowohl den Widerspruch gegenüber einer Behörde als auch eine anschließende Klage vor einem deutschen Sozialgericht. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine Verkehrssache handeln muss.
Häufige Fragen
In welchen Fällen greift der Sozial-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen, und zwar bei Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie bei Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Sind auch Verfahren außerhalb von Verkehrssachen abgedeckt?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen.
Vor welchen Stellen gilt der Sozial-Rechtsschutz?
Er gilt vor deutschen Behörden in Widerspruchsverfahren und vor deutschen Sozialgerichten in Klageverfahren.
In welchem Tarif ist dieser Sozial-Rechtsschutz enthalten?
Er ist im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge der Roland enthalten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026