Im Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge der Roland gelten für Rechtsdienstleistungen besondere Regelungen: Ergänzend zu Ziffer A 5 kommen im Tarif zusätzliche Bestimmungen zum Tragen, die den vereinbarten Leistungsumfang präzisieren.
Rechtsdienstleistungen im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge:
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung ergänzt die allgemeinen Bestimmungen der Ziffer A 5 zum Thema Rechtsdienstleistungen. Für den Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge kommen also über die Grundregelung hinaus weitere Festlegungen hinzu. Dies dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Blick in das konkrete Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen zu Rechtsdienstleistungen?
Sie gelten für den Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge in der Rechtsschutz der Roland.
Auf welche Ziffer beziehen sich die Bestimmungen?
Die Regelungen gelten ergänzend zu Ziffer A 5.
Ersetzen diese Bestimmungen die Ziffer A 5?
Nein, sie gelten ergänzend zu Ziffer A 5 und treten zusätzlich zu dieser Regelung hinzu.
Welche konkreten Zusatzbestimmungen gelten ergänzend zu Ziffer A 5?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.