Beim Roland Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge werden im Inland die Kosten für einen technisch sachkundigen Sachverständigen übernommen – etwa bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Verfahren oder bei Streitigkeiten rund um Kauf und Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern.
Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen, soweit dieser über die erforderliche technische Sachkunde verfügt.
Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind (zum Beispiel: TÜV oder Dekra).
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
- in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
- wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Wird im Inland ein Sachverständiger benötigt, werden dessen Kosten übernommen – vorausgesetzt, er verfügt über die nötige technische Sachkunde. Als Beleg dafür gilt etwa eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle wie TÜV oder Dekra. Diese Kostenübernahme greift bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte aus Verträgen über Kauf und Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern.
Häufige Fragen
Wessen Kosten werden im Inland übernommen?
Übernommen werden Ihre Kosten für einen Sachverständigen, soweit dieser über die erforderliche technische Sachkunde verfügt.
Wann gilt ein Sachverständiger als technisch sachkundig?
Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind, zum Beispiel TÜV oder Dekra.
In welchen Fällen gilt die Kostenübernahme?
Sie gilt bei der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern.
Sind auch Verträge über die Reparatur von Anhängern erfasst?
Ja, erfasst sind rechtliche Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026