Der Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge der Roland regelt, wie die Kostenübernahme im Ausland bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland abläuft, wann zuerst im Inland reguliert werden muss und welche Kosten für Rechtsverfolgung und Sachverständige übernommen werden.
Versicherungsfall nach Verkehrsunfall im europäischen Ausland:
Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten beziehungsweise mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen.
Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Gebühr des Verkehrsanwalts.
Sachverständige im Ausland:
Wir tragen die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
Beispiel: Sie machen eine Anzahlung für ein Fahrzeug, der Verkäufer weigert sich aber, dieses auszuliefern.
Ergänzend zu Ziffer A 11 gilt Folgendes:
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland wird zuerst im Inland versucht, den Schaden zu regulieren – über den Schadenregulierungsbeauftragten oder die Entschädigungsstelle. Erst wenn das nicht zum Erfolg führt, werden auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland getragen. Zusätzlich kann die Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen übernommen werden, wenn es um Schäden an einem Fahrzeug oder Anhänger geht. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Sachinhalt.
Häufige Fragen
Was passiert bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland zuerst?
Zunächst muss eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten beziehungsweise mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen.
Wann werden Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland übernommen?
Erst wenn die Regulierung im Inland erfolglos geblieben ist, werden auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland getragen.
In welcher Höhe werden die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernommen?
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland werden im Rahmen der gesetzlichen Gebühren übernommen, und zwar bis zur Höhe einer Gebühr des Verkehrsanwalts.
Werden auch Kosten für einen Sachverständigen im Ausland getragen?
Ja, es wird die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen getragen, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.