Im Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen-Einzelfahrzeuge der Roland ist die Kostenübernahme an klare Bedingungen geknüpft: gültige Fahrerlaubnis, Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs, Zulassung oder Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis. Erfahren Sie, was bei einem Verstoß gilt und wann der Versicherungsschutz trotzdem bestehen bleibt.
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder das Fahrzeug muss mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein.
- Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der Fahrer weisen nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- die Feststellung oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
Was bedeutet das konkret?
Damit die Kosten übernommen werden, sollten Fahrer und Fahrzeug die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen: eine passende Fahrerlaubnis, die Berechtigung zum Fahren sowie ein ordnungsgemäß zugelassenes und zugelassenes-fähiges Fahrzeug. Wer von einem Verstoß nichts wusste oder nachweisen kann, dass der Verstoß keinen Einfluss auf den Fall hatte, kann den Schutz behalten.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben und berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen tragen und eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was passiert, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Versicherungsschutz besteht nur für versicherte Personen, die von dem Verstoß nichts wussten, also ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben.
Was gilt bei grob fahrlässigem Verstoß?
Bei einem grob fahrlässigen Verstoß sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens. Weist die versicherte Person nach, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Kann der Versicherungsschutz trotz Verstoß erhalten bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn die versicherte Person oder der Fahrer nachweisen, dass der Verstoß nicht ursächlich war für den Eintritt des Versicherungsfalls, die Feststellung des Versicherungsfalls oder die Feststellung beziehungsweise den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.